Einblick
Sinja Krauskopf

Sinja Krauskopf

Geschäftsführerin Adconterra GmbH

EmpCo-Richtlinie: Warum belastbare Lieferantendaten zur Managementaufgabe werden

 Nachhaltigkeitsversprechen müssen künftig mehr können, als gut zu klingen: Sie müssen belastbar, nachvollziehbar und aktuell belegt sein. Mit der EmpCo-Richtlinie steigen die Anforderungen an Umwelt- und Produktangaben gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich. Damit wird die Qualität von Lieferanten- und Produktdaten zu einem strategischen Thema – für Einkauf, Supply Chain, Marketing und Geschäftsführung. Denn wer mit Recyclinganteilen, klimafreundlichen Materialien oder verantwortungsvoller Herkunft wirbt, muss den konkreten Nachweis dahinter beherrschen. Dieser Einblick zeigt, warum EmpCo weit über die Kommunikation hinausgeht und wie Unternehmen ihre Claims und Lieferantensteuerung zukunftssicher ausrichten können.

Umweltversprechen werden zur Frage der Unternehmenssteuerung

Die EmpCo-Richtlinie – kurz für „Empowering Consumers for the Green Transition“ – verschärft die Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ab dem 27. September 2026 gelten die entsprechenden nationalen Umsetzungsvorschriften auch in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen nachvollziehbare Informationen zu Umwelteigenschaften, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Aktualisierungen von Produkten. Bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen weitverbreiteten Verstoß gegen die neuen Verbraucherschutzvorgaben kann nach § 19 UWG eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz kann die Geldbuße bis zu 4 Prozent des in den betroffenen EU-Mitgliedstaaten erzielten Jahresumsatzes betragen. Das ist keine pauschale Strafzahlung für jeden Verstoß, sondern ein gesetzlicher Höchstrahmen für bestimmte, weitverbreitete Verstöße; die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall und der zuständigen Behörde ab.

EmpCo ist deshalb kein reines Kommunikationsthema. Die Richtlinie berührt die Governance des Unternehmens: Verantwortlichkeiten, Datenqualität, Lieferantensteuerung und die Frage, welche Produktversprechen am Markt tatsächlich belastbar sind. Entscheidend ist nicht nur, welche Aussagen verwendet werden dürfen, sondern auch, ob relevante Aussagen über Produkte, Materialien und Lieferanten nachvollziehbar belegt werden können.

EmpCo führt keine allgemeine Pflicht zur „nachhaltigen Beschaffung“ ein. Sie erhöht aber das Haftungs-, Reputations- und Steuerungsrisiko, wenn Umwelt- oder Zirkularitätsmerkmale kommuniziert werden, ohne dass dafür belastbare Nachweise und aktuelle Lieferantendaten vorliegen.

Was EmpCo konkret verändert

Die Richtlinie ergänzt die EU-Vorgaben zu unlauteren Geschäftspraktiken und Verbraucherinformationen. Deutschland hat die Vorgaben im Februar 2026 durch Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie am Verbraucher- und Vertragsrecht umgesetzt. Allgemeine Umweltaussagen wie „grün“, „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“ werden ohne klare und belegbare Konkretisierung stark eingeschränkt. Aussagen über das gesamte Produkt dürfen keinen Umweltvorteil suggerieren, der tatsächlich nur einen Bestandteil oder einen einzelnen Prozess betrifft. Produktbezogene Klimaversprechen, die allein auf der Anrechnung oder Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen, werden in der bisherigen Form unzulässig. Vergleichende Aussagen müssen auf objektiven, einheitlichen und vergleichbaren Grundlagen beruhen; auch Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Anforderungen. Zusätzlich gewinnen korrekte Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates an Bedeutung. Die Richtlinie schreibt Unternehmen damit nicht vor, welche Produkte sie einkaufen müssen. Sie legt jedoch fest, wie belastbar und präzise Aussagen über Produkte und ihre Eigenschaften sein müssen, wenn diese Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Kaufentscheidung erreichen.

Die strategische Tragweite von EmpCo

EmpCo betrifft die Schnittstelle zwischen Produkt, Marktkommunikation und Verbraucherinformation. Das eigene Produktportfolio, die Vertriebskanäle und die wirtschaftliche Bedeutung bestehender Umwelt- und Produktclaims müssen deshalb zusammen betrachtet werden. Nicht jede Aussage muss erhalten bleiben: Ein engeres, präzises Leistungsversprechen ist häufig belastbarer als eine aufmerksamkeitsstarke, aber nicht ausreichend belegte Botschaft. Welche Aussagen am Markt verwendet werden und welche Nachweise dafür dauerhaft verfügbar sind, ist damit eine strategische Unternehmensentscheidung – keine redaktionelle Detailfrage.

Der Einkauf wird zum strategischen Daten- und Risikopartner

Viele Umwelt- und Produktclaims beruhen auf Informationen aus der Beschaffung: dem Recyclinganteil eines Materials, der Herkunft eines Rohstoffs, dem Energieeinsatz eines Lieferanten, einer Produktzertifizierung oder Angaben zur Reparierbarkeit. Damit wird der Einkauf zu einem wesentlichen Kontrollpunkt der externen Nachhaltigkeitskommunikation. Damit erweitert sich der Steuerungsauftrag des Einkaufs: Lieferanten sind bei relevanten Produkten nicht nur nach Preis, Qualität, Lieferfähigkeit und Compliance zu bewerten, sondern auch nach der Verlässlichkeit ihrer produktbezogenen Umwelt- und Zirkularitätsdaten.

Ein Lieferant, der „nachhaltig produziert“ oder „klimafreundliche Materialien“ liefert, stellt noch keinen ausreichenden Beleg für eine konkrete Verbraucherinformation bereit. Entscheidend sind der genaue Gegenstand der Aussage, ihr Geltungsbereich, die verwendete Methode, die Vergleichsbasis und die Aktualität des Nachweises. „Enthält 60 Prozent Rezyklat bezogen auf das Kunststoffgewicht des Produkts, Berechnungsstand 2026“ ist beispielsweise überprüfbarer als „besonders ressourcenschonend“.

Die Qualität von Lieferantendaten wird dort geschäftskritisch, wo sie die Vermarktung, Positionierung oder Produktfreigabe beeinflusst. Fehlen geeignete Nachweise, kann das nicht nur eine Kommunikationsfrage sein, sondern auch die Verfügbarkeit eines Claims, eines Produktvorteils oder einer geplanten Marktbotschaft infrage stellen. EmpCo verlangt dabei keine maximalen ESG-Anforderungen für jeden Lieferanten. Maßgeblich ist eine angemessene Risikobetrachtung: Je sichtbarer und geschäftskritischer ein Claim ist und je stärker sein Nachweis von Lieferanten- oder Vorlieferantendaten abhängt, desto höher sind die Anforderungen an Datenqualität und Nachvollziehbarkeit.

Lieferantensteuerung mit Augenmaß

EmpCo verlangt keine maximalen ESG-Anforderungen für jeden Lieferanten. Bei relevanten Produkten ist die Verlässlichkeit von Umwelt- und Produktdaten in die Lieferantenbewertung einzubeziehen. In Ausschreibungen und Verträgen sollte nachvollziehbar sein, welche Produkteigenschaften belegt werden müssen, welchen Geltungsbereich ein Zertifikat hat und wie aktuell die Angaben sind. Je sichtbarer und geschäftskritischer ein Claim ist und je stärker sein Nachweis von Lieferanten- oder Vorlieferantendaten abhängt, desto höher sind die Anforderungen an Datenqualität und Nachvollziehbarkeit. Dabei ist abzuwägen, welche Nachweise für das Geschäftsmodell wesentlich sind und wann ein Claim angesichts fehlender Evidenz präzisiert oder nicht weiterverwendet wird. Ziel ist eine angemessene Lieferantensteuerung – nicht ein pauschaler Prüfaufwand für sämtliche Beschaffungsvorgänge.

Die Lieferkette wird Teil der unternehmerischen Verantwortung

In vielen mittelständischen Unternehmen entstehen Produkttexte dezentral: Marketing formuliert, Vertrieb überträgt Aussagen in Angebote und Einkauf beschafft die zugrunde liegenden Produkte. EmpCo macht diese Verbindung zu einer Managementfrage, wenn Datenstände und Formulierungen nicht zusammenpassen. Die Verantwortung liegt deshalb nicht bei einem einzelnen Bereich: Der Einkauf kennt die Lieferantendaten, die Fachbereiche die Produkteigenschaften, Marketing und Vertrieb die Marktaussagen und die Geschäftsführung die Risikotoleranz. Entscheidend ist, dass Aussagen nur in dem Umfang nach außen getragen werden, in dem sie für das konkrete Produkt, den relevanten Zeitraum und den jeweiligen Markt belastbar sind.

Besonders kritisch sind pauschale Angaben wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ sowie Aussagen zu „Recyclingfähigkeit“, „verantwortungsvoller Herkunft“ oder CO₂-Reduktionen, wenn Bezugsgröße, Methode, Geltungsbereich oder Voraussetzungen unklar bleiben. Solche Formulierungen sind nicht in jedem Kontext automatisch unzulässig; sie können jedoch ohne Präzisierung und Nachweis irreführend wirken. Maßgeblich ist, ob ein Claim einen belegbaren Produktvorteil beschreibt oder lediglich eine allgemeine positive Wirkung suggeriert.

Fazit: EmpCo ist eine Frage der Unternehmenssteuerung

EmpCo verpflichtet Einkauf und Supply Chain nicht zu einer allgemeinen Neuausrichtung des Lieferantenportfolios. Die Richtlinie verlangt aber eine belastbare Informationskette, sobald Umwelt- oder Produkteigenschaften gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern kommuniziert werden. Strategisch geht es darum, welche Versprechen das Unternehmen am Markt abgeben will und welche Nachweise es dafür dauerhaft beherrschen kann. Die Qualität von Lieferanten- und Produktdaten wird damit zu einem relevanten Bestandteil der Lieferantensteuerung. Wer Aussagen präzise fasst und ihre Datengrundlage kennt, reduziert rechtliche und reputative Risiken, ohne den Einkauf mit unnötiger Bürokratie zu belasten.

Der zentrale Managementimpuls lautet: Nicht die lauteste Nachhaltigkeitsbotschaft schafft Vertrauen, sondern die Aussage, deren Geltungsbereich und Nachweis das Unternehmen jederzeit erklären kann.

Was jetzt als Erstes zu tun ist

Alle aktuellen Umwelt- und Produktclaims in einer Übersicht erfassen – jeweils mit Geltungsbereich, Datenquelle, Nachweis und Aktualisierungsstand.

Erst dieser Faktencheck zeigt, welche Aussagen belastbar sind, wo Nachweise fehlen und welche Claims präzisiert oder aus der Kommunikation genommen werden müssen.

Kurz zusammengefasst

EmpCo beginnt nicht mit einer neuen Lieferantenliste, sondern mit einem Faktencheck der bestehenden Produktversprechen: Claim, Nachweis und Verantwortlichkeit zusammenführen – und nur kommunizieren, was sich jederzeit belegen lässt.

Quellen und rechtlicher Hinweis

Hinweis: Der Beitrag stellt die praktische Bedeutung der EmpCo-Vorgaben für Einkauf und Supply Chain dar und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzestext, die konkrete Aussage, das beworbene Produkt und der tatsächliche Nachweis.

ADCONIA – Außerhalb des Gewöhnlichen.

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Die Audiofiles sind mit KI-Unterstützung generiert.