CBAM – Rechner

– Carbon Border Adjustment Mechanism –
Strategischer Ansatz und konkrete Maßnahmen für den deutschen Mittelstand

Umsetzung

  • EU-Importeure sind bei der Einfuhr zum Erwerb von Zertifikaten verpflichtet, die dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren nach den EU-Regeln für die Bepreisung von CO2-Emissionen hergestellt worden wären
  • Bei der Herstellung im EU-Ausland bereits gezahlte CO2-Preise sind für den EU-Importeur anrechenbar
  • Für die Ermittlung der Emissionswerte kann auf Standardwerte der CO2-Emissionen der jeweiligen Waren zurückgegriffen werden oder
  • Es können die für den konkreten Herstellungsprozess entstandenen CO2-Emissionen durch vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellte Nachweise belegt werden
  • Die Umsetzung erfolgt ab dem 01.10.2023 schrittweise, beginnend mit einer Dokumentations- und Berichtspflicht

Berichtspflicht

  • 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025: Unternehmen müssen die direkten und indirekten Emissionen, welche im Produktionsprozess der importierten Güter entstanden sind, berechnen, dokumentieren und vierteljährlich darüber berichten
  • Erstmalig für das letzte Quartal 2023 bis spätestens zum 31. Januar 2024
  • Der Bericht enthält Daten bezüglich der Importmenge der direkten und indirekten im EU-Ausland ausgestoßenen CO2-Emissionen und dem im Herkunftsland ggf. gezahlten CO2-Preis
  • Ab dem Jahr 2026 müssen Einfuhrzertifikate kostenpflichtig erworben werden

Beispiele

Folgende Diagramme geben beispielhaft die entstehenden Kosten wieder. Um Ihre individuellen Belastungen zu beleuchten, steht unser CBAM-Rechner zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – wir helfen gerne weiter!

Eisen und Stahl

Prognose der zukünftigen Kostenbelastung durch CO₂-Bepreisung nach CBAM auf Eisen und Stahl bei folgenden Parametern:

  • Importmenge: 100 t.
  • Ø CO₂ Emissionswert in t pro t Import: 1,3 t.
    (keine anrechenbaren/dokumentierten im Ausl. gezahlten CO₂-Preise)
  • CO₂-Preis: 65 €

Aluminium

Prognose der zukünftigen Kostenbelastung durch CO₂-Bepreisung nach CBAM auf Aluminium bei folgenden Parametern:

  • Importmenge: 100 t.
  • Ø CO₂ Emissionswert in t pro t Import: 10,6 t.
    (keine anrechenbaren/dokumentierten im Ausl. gezahlten CO₂-Preise)
  • CO₂-Preis: 65 €