CBAM

– Carbon Border Adjustment Mechanism –

Hintergrund, Pflichten, Wer, Was, Wann

CBAM – Hintergrund und Ziel

  • Bepreisung von CO2-Emissionen mittels des EU-Emissionshandels (EU-EHS) ist zentrales Klimaschutzinstrument in der Europäischen Union
  • CBAM soll globale Wettbewerbsnachteile der Betriebe in der EU ausgleichen und
  • die Verlagerung von Treibhausgasemissionen in Nicht-EU-Länder verhindern

Wie funktioniert der CBAM?

  • CBAM soll emissionsintensive Importe aus Drittstaaten durch eine CO2-Grenzsteuer auf das europäische Preisniveau verteuern
  • Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Unternehmen in CO2-intensiven Industrien ins EU-Ausland abwandern

Für wen gilt eigentlich CBAM?

Große Teile der deutschen Industrie sind betroffen.
Alle Unternehmen innerhalb der EU, die folgende Produkte aus Nicht-EU Staaten importieren:

  • Aluminium
  • Eisen und Stahl
  • Düngemittel, Ammoniak, Kaliumnitrat
  • Strom
  • Zement
  • Wasserstoff, Eisenerz

Perspektivisch ist mit einer Ausweitung der betroffenen Produkte zu rechnen.

CBAM gilt für diese Waren in reiner oder verarbeiteter Form. Bei der Bewertung des von CBAM im Detail betroffenen Produktportfolios unterstützen wir gerne.

Was fällt unter CBAM?

  • Von CBAM erfasst sind grundsätzlich nur Anmeldungen von betroffenen Waren mit Ursprung in einem Drittland zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
  • CBAM gilt zudem auch für Waren oder Verarbeitungserzeugnisse aus diesen Waren im Rahmen des Verfahrens der aktiven Veredelung
  • Bepreist werden die direkten Emissionen von Treibhausgasen während des Herstellungsverfahrens der betroffenen Produkte gelten

Zeitplan für die Umsetzung von CBAM

10/2023

Start Übergangszeit

CBAM beschränkt sich auf die Berichterstattung hinsichtlich

  • Menge der Warenart
  • Menge CO2-Emissionen
    (in t je t Warenart)
  • Im Ursprungsland gezahlter CO2-Preis

Die Berichtspflicht konzentriert sich auf eine begrenzte Anzahl von Waren.

01/2024

Berichtspflicht

Quartalsweise Berichtspflicht

2025

Ende CBAM Anmeldung

Späteste Frist für die Registrierung als CBAM-Anmelder.

Nur zugelassene CBAM-Anmelder dürfen Waren, die unter CBAM fallen, in die EU einführen.

2026

Ende Übergangszeit

Die Zahlungspflicht beginnt.

Kostenpflichtige CBAM-Zertifikate für den Import müssen ab dem 1. Januar 2026 erworben werden.

  • Die EU prüft weitere Waren, die in CBAM aufgenommen werden sollen.
  • Freie Zuteilungen werden sukzessive reduziert.

2027 – 2032

Sukzessive volle Implementierung

Importeure müssen bis zum 31. Mai eines jeden Jahres eine CBAM-Erklärung abgeben, in der folgende Angaben über den Vorjahreszeitraum zu machen sind:

  • Gesamtmenge der Einfuhren
  • Gesamtmenge CO2-Emissionen (in t je t Warenart)
  • Gesamtzahl der entsprechenden CBAM-Zertifikate
  • Prüfberichte akkreditierter Prüfer, die die Angaben zu den Emissionen überprüfen

2030-2032: Letzte Produkte, die unter die EU-ETS fallen, werden in die CBAM aufgenommen.

Strategischer Ansatz

CBAM sollte als Chance und weiterer Indikator für den Mittelstand wahrgenommen werden, die eigene Nachhaltigkeit zu verbessern bzw. in einem Mindestmaß zu dokumentieren und darauf basierend

  • Kohlenstoffemissionen zu reduzieren
  • in einer sich verändernden globalen Unternehmenslandschaft wettbewerbsfähig zu bleiben
  • die gezielte Vorbereitung als Schlüssel zu nutzen
  • dem Ziel der Transformation zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu verfolgen

Konkrete Maßnahmen

Zuständigkeit zuordnen

Wer ist in meiner Organisation zuständig?

Importe / Warenarten analysieren

Importe nach Ursprungsland analysieren

Lieferanten kontaktieren

Nach Möglichkeit: CO2-Emissionen klären

Berechnungsweg klären

Real- vs. Standard-Werte

Expertenrat: CBAM verstehen

Wie wirkt CBAM auf meine Organisation?

Kohlenstoff emissionen analysieren

Wirkung antizipieren & Kosten planen

Lieferkette kennen

Maßnahmen zur CO2-Reduktion entwickeln

Wettbewerb beobachten

Externe Benchmarks nutzen

Kosten weitergeben

Strategien entwickeln

Invest in Technologie

Nachverfolgung / Berichterstattung

Mitarbeitende schulen

Sensibilisierung / Zusammenhänge

Kunden einbinden

Engagement kommunizieren