CBAM
Bepreisung von CO2-Emissionen mittels des EU-Emissionshandels (EU-EHS) ist zentrales Klimaschutzinstrument in der Europäischen Union
Bepreisung von CO2-Emissionen mittels des EU-Emissionshandels (EU-EHS) ist zentrales Klimaschutzinstrument in der Europäischen Union
CBAM beschränkt sich auf die Berichterstattung hinsichtlich
Die Berichtspflicht konzen-triert sich auf eine begrenz-te Anzahl von Waren.
Quartalsweise Berichtspflicht
Späteste Frist für die Registrierung als CBAM-Anmelder.
Nur zugelassene CBAM-Anmelder dürfen Waren, die unter CBAM fallen, in die EU einführen.
Die Zahlungspflicht beginnt.
Kostenpflichtige CBAM-Zertifikate für den Import müssen ab dem 1. Januar 2026 erworben werden.
05/2027: Importeure müssen bis zum 31. Mai eines jeden Jahres eine CBAM-Erklärung abgeben, in der folgende Angaben über den Vorjahreszeitraum zu machen sind:
2030-2032: Letzte Produkte, die unter die EU-ETS fallen, werden in die CBAM aufgenommen.
ADCONIA GmbH | Tel.: +49 (0)208 74010481 | E-Mail: info@adconia.de
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