Incoterms®

Neue Incoterms® 2020 – Was sich im internationalen Handel ändert

Was sind die Incoterms® ? Die Incoterms® stehen für International Commercial Terms, dabei handelt es sich um weltweit anerkannte Regelwerke, die im Außenhandel von großer Bedeutung sind. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im internationalen Handel, können aber auch national Anwendung finden.

Geregelt werden alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien rund um Warenlieferungen: Kostenverteilung, das Risiko und der Gefahrtragung.

Die ICC benennt auf Ihrer Internetseite (https://www.incoterms2020.de/) folgende vier Vorteile der Nutzung ihrer verfassten Incoterms® im nationalen und internationalen Handel:

  • Klare Regelung der gegenseitigen Vertragsverpflichtungen
  • Schnellere Vertragsabschlüsse
  • Keine Missverständnisse mehr
  • Vermeidung von kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten

Wer verfasst die Incoterms® ?

Das internationale Redaktionskomitee der ICC (International Camber of Commerce) besteht aus über 500 Experten aus mehr als 40 Ländern mit Vertretung unterschiedlicher Nutzergruppen. Gemeinsam wurden die Änderungen zu der Fassung der Incoterms® aus dem Jahr 2010 vereinbart. Die Überarbeitung des Regelwerkes hat die Zielsetzung neue, globale Handlungspraktiken zu aktualisieren und mit aufzunehmen.

Anpassungen und Ergänzungen in der 8. Revision

FCA | Frei Frachtführer:

„Der Verkäufer liefert die zur Ausfuhr freigemachte Ware an den vom Käufer genannten Frachtführer durch Verladung auf dem Gelände des Verkäufers oder an einen anderen Ort.

Neu – Der Transport kann auch mit eigenen Verkehrsmitteln erfolgen.

Neu – Optional: Ausstellung eines Bordkonnossements, das der Verkäufer an den Käufer übergibt.“

CIP | Frachtfrei versichert:

Neu – „Der Verkäufer liefert die zur Ausfuhr freigemachte Ware durch Übergabe an den von ihm benannten Frachtführer. Neben der Übernahme der Frachtkosten für die Beförderung zum benannten Bestimmungsort verpflichtet sich der Verkäufer einen Transportversicherungsvertrag mit umfassendem Deckungsschutz (Institute Cargo Clause A) abzuschließen.“

DAP | Geliefert benannter Ort:

„Der Verkäufer stellt dem Käufer die zur Ausfuhr freigemachte Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am Bestimmungsort zur Verfügung.

Neu – Der Transport der Ware kann auch mit eigenen Verkehrsmitteln erfolgen.“

DPU | Geliefert genannter Ort entladen:

Neu – „DPU ersetzt die Klausel DAT Incoterms2010®. Der Verkäufer entlädt die zur Ausfuhr freigemachte Ware am Bestimmungsort. Der Bestimmungsort kann ein Terminal, aber auch jeder andere Ort sein.“

DDP | Geliefert verzollt:

„Der Verkäufer stellt die entladebereite und verzollte Ware am Bestimmungort zur Verfügung.

Neu – Der Transport der Ware kann auch mit eigenen Verkehrsmitteln erfolgen.“

Herausforderungen des Marktes meistern

Wichtig zu beachten ist, dass nicht automatisch die neuen veröffentlichten Regeln gelten, sondern Sie sich mit Ihrem Vertragspartner auf eine Version der Incoterms® -Klauseln einigen und diese entsprechend in Ihrem Kaufvertrag fixieren. Oftmals werden die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern in den allgemeinen Einkaufsbedingungen von Unternehmen geregelt, diese bedürfen einer Anpassung. Bereits unterzeichnete Kaufverträge und dazu herangezogene allgemeine Einkaufsbedingungen sind somit von den neuen Änderungen nicht betroffen.

Die regelmäßige Überarbeitung und Aktualisierung von Begleitdokumenten und Regelwerken im Einkaufsprozess ist wichtig, um mit der Zeit zu gehen und den aktuellen Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. In den aktuellen Zeiten ist der Ausbau einer nachhaltigen, CSR-konformen Lieferkette ein wichtiger Bestandteil zur Sicherung der Geschäftstätigkeit mit Blick auf das kommende Lieferkettengesetz. Von dem Gesetzentwurf werden zunächst nur die „großen“ Unternehmen, ab 3000MA und später ab 1000MA betroffen sein, diese werden jedoch die Anforderungen zur Entsprechung an Ihre Zulieferer weitergeben. Verpassen Sie es nicht Ihre Einkaufsbedingungen dahingehend anzupassen! Wir als ADCONIA GmbH sind Experten im Bereich Einkauf und Supply Chain und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Sinja Krauskopf

Consultant, ADCONIA GmbH