Jessica Murawski
Christina Teroerde
Was ändert sich im Jahr 2024?
Wie auch in den Vorjahren möchten wir Sie in diesem Blogbeitrag über angekündigte Änderungen für das neue Jahr 2024 informieren, welche möglicherweise direkten oder indirekten Einfluss auf Ihre Arbeit im Einkauf und der Supply Chain haben können.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Zu Beginn des Jahres 2023 trat das deutsche Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten in Kraft. Es definiert die Sorgfaltspflichten für Unternehmen bezüglich menschenrechtlicher und umweltbezogener Themen in den eigenen Reihen sowie für die unmittelbare und mittelbare Lieferkette und verpflichtet zur Minimierung und Beendigung von Risiken und Verstößen sowie zur Berichterstattung über diese Anstrengungen.
Die Bundesregierung hatte Ende 2023 mögliche Vereinfachungen innerhalb der Berichtspflicht oder eine Verschiebung der Frist zur Einreichung der Berichte diskutiert. Zu Redaktionsschluss dieses Blogbeitrags müssen die ersten Berichte für das Jahr 2023 laut BAFA-Homepage zum Stichtag 01. Juni 2024 vorliegen.
Galt das Gesetz zunächst für Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmern, so wird dieser Schwellenwert ab 2024 auf 1.000 Mitarbeiter gesenkt. Aber auch kleinere Unternehmen können dann betroffen sein, wenn ihre Kunden dem Gesetz unterliegen und die Sorgfaltspflichten wiederum an ihre Lieferkette weiterreichen.
Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
Wenngleich das Thema CBAM bereits seit Oktober 2023 aktiv ist, wollen wir es an dieser Stelle ebenfalls erwähnen, da ein großer Teil der deutschen Unternehmen betroffen ist und es gleichzeitig doch viele noch nicht auf der Agenda haben.
Hierbei handelt es sich um die Bepreisung von CO2-Emissionen mittels des EU-Emissionshandels (EU-EHS) als zentrales Klimaschutzinstrument in der Europäischen Union. Zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs bzw. zur Verhinderung der Abwanderung von Unternehmen aus CO2-intensiven Industrien ins EU-Ausland werden hierbei emissionsintensive Importe aus Drittstaaten durch eine CO2-Grenzsteuer auf das europäische Preisniveau verteuert. Bepreist werden dabei die direkten Emissionen von Treibhausgasen während des Herstellungsverfahrens der betroffenen Produkte.
Seit dem 1. Oktober 2023 müssen Unternehmen in der EU die direkten und indirekten Emissionen, welche im Produktionsprozess der importierten Güter entstanden sind, berechnen, dokumentieren und vierteljährlich darüber berichten, erstmalig bis spätestens zum 31. Januar 2024. Der Bericht enthält Daten bezüglich der Importmenge der betroffenen Waren, den direkten und indirekten im EU-Ausland ausgestoßenen CO2-Emissionen und dem im Herkunftsland möglicherweise gezahlten CO2-Preis.
Ab dem Jahr 2026 werden EU-Importeure dann bei der Einfuhr zum Erwerb von Zertifikaten verpflichtet, die dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren nach den EU-Regeln für die Bepreisung von CO2-Emissionen hergestellt worden wären.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die CSRD trat am 05. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft und ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie legt fest, welche Unternehmen zu einem Nachhaltigkeitsreporting verpflichtet sind – mit der Ausweitung der Berichtspflicht steigt die Zahl berichtspflichtiger Unternehmen in den nächsten Jahren stufenweise nach Schätzungen von 11.600 auf 49.000. Gleichzeitig gibt Sie Vorgaben über die Inhalte der Berichterstattung, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Erstmalig müssen berichtspflichtige Unternehmen ab Januar 2025 für das Jahr 2024 berichten. Das bedeutet, dass bereits im nun neuen Jahr erstmalig eine entsprechende Datenerfassung für diesen Bericht bei Großunternehmen von öffentlichem Interesse zu erfolgen hat.
CO2-Steuer
2021 startete das deutsche CO2-Emissionshandelssystem (EHS) als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Unternehmen werden zum Erwerb von Zertifikaten für Verschmutzungsrechte verpflichtet und geben diese Kosten in Form steigender Preise an ihre Kunden weiter.
Nachdem die Bundesregierung aufgrund der gestiegenen Energiekosten die geplante Erhöhung für das Jahr 2023 aussetzte, steigt die Steuer nun zum 01.01.2024 begründet durch die jüngsten Haushaltsdebatten stärker als ursprünglich erwartet auf dann 45,- Euro je Tonne. Der ADAC rechnet in Folge mit einem Preisanstieg für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und den Liter Diesel um rund 4,7 Cent. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung auf 55,- Euro je Tonne angekündigt.
Auch der Preis im Rahmen des EU-Emissionshandels (EU-ETS) soll sich für 2024 erhöhen. Die EU hatte für eine entsprechende Reform im Sommer 2023 die entsprechenden Weichen gestellt, um das europäische Klimaschutzziel der Reduzierung von Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 erreichen zu können.
Preiserhöhungen bei Strom und Gas
Aufgrund des Wegfalls eines geplanten milliardenschweren Zuschusses – ebenfalls eine Maßnahme des überarbeiteten Haushalts 2024 – werden sich die Netzentgelte zum Jahreswechsel verdoppeln. Wie die Betreiber der deutschen Stromübertragungsnetze Mitte Dezember bekannt gaben, erhöhen sich die Kosten von derzeit 3,12 Cent pro Kilowattstunde auf 6,43 Cent.
Zur Abmilderung der Inflation im Energie-Bereich hatte die Bundesregierung für das Jahr 2023 die Strom- und Gaspreisbremse für Haushalte und Wirtschaft beschlossen, die eine Preisobergrenze für einen Großteil des Verbrauchs definierte. Diese Preisbremse fällt mit dem neuen Jahr weg.
Steigende Dienstreisekosten
Auch Dienstreisen werden in 2024 potenziell teurer. Wenngleich die zunächst avisierte nationale Kerosinsteuer nun doch nicht kommt, sollen stattdessen die Luftverkehrsabgaben erhöht werden. Man muss demnach mit steigenden Preisen für Flugtickets rechnen. Gleichzeitig hatte die Deutsche Bahn bereits mit dem Fahrplanwechsel im Dezember die Preise, sowohl für Tickets als auch Bahncards, angezogen.
Mindestlohn
Der allgemeine flächendeckende Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar um 41 Cent auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Eine weitere Erhöhung ist für Januar 2025 auf dann 12,82 Euro geplant.
Davon unabhängig sind in einzelnen Branchen Anhebungen der derzeitigen Mindestlöhne für das kommende Jahr vorgesehen. So steigt der Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk im Januar auf 13,95 Euro und für Leiharbeit auf 13,50 Euro die Stunde. Auch für die Löhne im Dachdecker- und Gebäudereiniger-Handwerk sind zum Jahreswechsel Erhöhungen angekündigt. Maler und Lackierer ziehen im April mit einer Lohnerhöhung nach, Gerüstbauer im Oktober. Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld: Hier steigt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.
Mautpflicht für kleine Transporter
Ab dem 1. Juli wird die Mautpflicht, welche bisher erst für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen griff, auch auf kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen ausgeweitet. Es ist mit steigenden Transportkosten zu rechnen.
Wir beobachten die Entwicklungen interessiert und stellen stets proaktiv Lösungen für unsere Kunden zusammen. Für viele der genannten Herausforderungen, seien Sie aus dem Themenkomplex Kostenmanagement, Nachhaltigkeit oder auch Digitalisierung, bieten wir bei ADCONIA und Adconterra einen vorhandenen Werkzeugkasten und fundierte Bearbeitungsansätze.
Auch in 2024 freuen wir uns auf spannende Projekte, gute Gespräche und die gemeinsame Schaffung eines Wertbeitrags für Ihr Unternehmen. Sprechen Sie uns gerne an. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen an dieser Stelle ein gutes und erfolgreiches neues Jahr.
Kontakt
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