2021

Was ändert sich im Jahr 2021?

2020 war ein nie da gewesenes Jahr. Die Corona-Pandemie hatte dabei Auswirkungen auf jeden einzelnen von uns, sei es privat oder geschäftlich, die wir noch vor 12 Monaten nicht für möglich gehalten hätten. Nichtdestotrotz gibt es Dinge, auf die man sich vorbereit kann. Aus diesem Grund möchten wir Sie wie auch in den Vorjahren an dieser Stelle über anstehende Neuerungen informieren, die das Jahr 2021 mit sich bringen wird und die dabei Effekte auf Ihre Arbeit in Einkauf und Supply Chain haben können.

Das Lieferkettengesetz wird erwartet

Bereits in der Vergangenheit berichteten wir über das geplante Lieferkettengesetz der Bundesregierung. Ein Regelwerk mit Vorgaben zu verbindlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz ist angedacht, das Unternehmen zur Analyse, Vorbeugung und Dokumentation der Einhaltung dieser innerhalb ihrer globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten verpflichten wird.

Für das kommende Jahr nun ist die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes durch die Bundesregierung avisiert. Details hierzu müssen jedoch noch ausgearbeitet werden. Laut EU-Justizkommissar Didier Reynders ist zudem ein Vorschlag der EU für eine europäische Regelung zu erwarten.

Die EEG-Umlage sinkt

Die EEG-Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms wird zum Jahreswechsel sinken von derzeit 6,756 Cent/kWh auf zukünftig 6,500 Cent/kWh. Die Senkung erfolgt durch einen Bundeszuschuss im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Bewältigung der Corona-Folgen. Für 2022 hat die Bundesregierung bereits eine Senkung auf 6,0 Cent/kWh angekündigt.

Das Emissionshandelssystem kommt

Gleichzeitig startet Anfang Januar das CO2-Emissionshandelssystem (EHS) in Deutschland für die Sektoren Wärme und Verkehr. Die Maßnahme ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Sie verpflichtet Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, zum Erwerb von Zertifikaten für Verschmutzungsrechte für den Treibgas-Ausstoß dieser Brennstoffe. Der Preis für die Tonne CO2 startet zunächst bei 25 Euro und wird bis zum Jahr 2025 schrittweise auf 55 Euro angehoben, ehe die Zertifikate im Anschluss an die Einführungsphase per Auktion versteigert werden sollen. Durch den neuen CO2-Preis wird sich der Verbrauch fossiler Kraft- und Heizstoffe verteuern. Im kommenden Jahre wird mit einer Verteuerung um 8 Cent für den Liter Diesel gerechnet.

Der Mindestlohn steigt

 Das Bundeskabinett hat einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 10,45 Euro/Stunde bis Juli 2022 zugestimmt, welche in vier Schritten erfolgen wird. Zum 01. Januar 2021 wird der Mindestlohn von derzeit 9,35 auf 9,50 Euro die Stunde steigen und zum 01. Juli 2021 auf 9,60 Euro.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn werden im kommenden Jahr auch einige Branchen-Mindestlöhne angepasst. So steigt der Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk ab 01.01.2021 auf 11,11 Euro/Stunde, bei Glas- und Fassadenreinigern auf 15,20 Euro.  Der Dachdecker-Gesellenlohn (Ecklohn) soll ab dem 01.10.2021 um 0,40 Euro auf 19,52 Euro erhöht werden.

Die Umsatzsteuer kehrt zurück zu ihrem alten Wert

Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 endet zum 01. Januar 2021. Es gelten dann wieder die alten Steuersätze von 19% bzw. 7% (ermäßigt). Zwar handelt es sich bei der Mehrwert- oder Umsatzsteuer um eine Verbrauchersteuer, so dass die Erhöhung keinen direkten Einfluss auf den Unternehmenserfolg hat. Dennoch sind die Unternehmen für die Abführung an das Finanzamt zuständig. Grundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer und ihres Ausweises auf Rechnungen ist dabei das Datum der Beendung einer Lieferung oder Leistung. Fällt diese in einen Zeitraum ab dem 01.01.2021, so sind hierauf wieder 19% Mehrwertsteuer zu erheben.

 Der Solidaritätszuschlag entfällt zu Großteilen

 1991 wurde der Solidaritätszuschlag in Deutschland zur Deckung der Kosten für den Aufbau der neuen Bundesländer eingeführt. Ab 2021 soll er nun stark reduziert werden. Begünstigt sind hierbei insbesondere Arbeitnehmer mit Ausnahme der Spitzenverdiener ab ca. 74 k€ Jahresgehalt, aber auch Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Einzelkaufleute, die der Einkommenssteuer unterliegen. Zur Abführung in voller Höhe sind weiterhin Kapitalgesellschaften verpflichtet. In Summe geht das Bundesfinanzministerium davon aus, dass 88 Prozent der Gewerbetreibenden komplett vom Solidaritätszuschlag befreit werden.

Der BREXIT nimmt seinen Lauf

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 01. Februar 2020 verhandelten beide Seiten bis zum Schluss über die zukünftigen Beziehungen im Anschluss an die Übergangsphase, welche mit dem Jahreswechsel endet und nicht verlängert werden soll. Zu Redaktionsschluss gab es weiterhin kein abschließendes Ergebnis dieser Verhandlungen, so dass ein Abkommen dem EU-Parlament zufolge nicht mehr bis Jahresende ratifiziert werden kann. Nichtsdestotrotz planen die Parteien eine Fortführung der Gespräche. Ein harter Brexit ohne Handelsabkommen wird Zölle und Handelshemmnisse nach sich ziehen.

Joe Biden zieht ins Oval Office

Am 03. November haben die USA gewählt. Sieger ist der Demokrat Joe Biden, der am 20. Januar 2021 zum 46. US-Präsidenten in sein Amt eingeführt wird und damit Donald Trump ablöst, welcher sich bis zuletzt weigert, Bidens Wahlsieg anzuerkennen. Experten sehen mit dem neuen Präsidenten deutliche Chancen auf wieder bessere Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa, nachdem der scheidende Präsident sich überwiegend auf sein „America First“-Credo berief und dadurch zu einer Eskalation des Handelskonflikts beitrug.

 Die KFZ-Steuer wird reformiert

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz erfährt zum Jahreswechsel ebenfalls eine Änderung: Für ab diesem Zeitpunkt neuzugelassene PKWs gelten neue Tarife, die den CO2-bemessenen Teil der Steuer betreffen und damit unmittelbaren Einfluss auf die Fuhrparkkosten in Unternehmen haben können. Vor allen Dingen SUVs und Sportfahrzeuge mit hohem Spritverbrauch werden hierdurch zukünftig höher besteuert.

Das ablaufende Jahr hat uns gezeigt, dass man nicht auf alles vorbereitet sein kann. Wie die gesamte Welt hoffen auch wir auf eine fundamentale Eindämmung der Pandemie in den kommenden Monaten und eine weitestgehende Rückkehr zu einer (neuen?) Normalität. Wir wünschen Ihnen deshalb ein gutes und erfolgreiches Jahr 2021. Bleiben Sie gesund!

 

Jessica Murawski

Consultant, ADCONIA GmbH