Jessica Murawski
Was ändert sich im Jahr 2023?
Corona 2020, Ever Given 2021, Ukraine-Krieg 2022 – immer wieder beeinflussen nicht-planbare Ereignisse unser Privat- und Berufsleben. Doch neben diesen unberechenbaren Geschehnissen gibt es Jahr für Jahr auch bekannte Neuerungen, auf die man sich vorbereiten kann. Wie immer möchten wir Sie an dieser Stelle über anstehende Änderungen im Jahr 2023 informieren, die direkten oder indirekten Einfluss auf Ihre Arbeit im Einkauf und der Supply Chain haben können.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Es ist so weit! Zum 01.01.2023 tritt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten in Kraft. Es definiert die Sorgfaltspflichten für Unternehmen bezüglich menschenrechtlicher und umweltbezogener Themen in den eigenen Reihen sowie für unmittelbare und mittelbare Zulieferer und verpflichtet zur Minimierung und Beendigung von Risiken und Verstößen sowie zur Berichterstattung über diese Anstrengungen. In einem ersten Schritt ab 2023 gilt es für Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmern, ab 2024 wird der Schwellenwert auf 1.000 Mitarbeiter gesenkt.
Doch beachten Sie: Auch wenn Ihr Unternehmen aufgrund seiner Größe nicht unmittelbar vom Gesetz betroffen sein sollte, können Sie damit rechnen, dass Ihre Kunden die Anforderungen, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt, auch an Sie als Teil der Lieferkette weitergeben werden.
Inflation und Rezession
Insbesondere der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene Energiekrise haben die Inflationsrate im abgelaufenen Jahr immens in die Höhe getrieben. Hierzulande hat sie im September erstmals seit den Nachkriegsjahren einen zweistelligen Wert erreicht. Treiber der Inflation sind vor allen Dingen Energie (Heizöl, Strom, Benzin), aber auch im ÖPNV und bei Lebensmitteln wurden drastische Preisanstiege verzeichnet.
Die Wirtschaftsweisen gehen in ihrem im November veröffentlichten Gutachten davon aus, dass auch in 2023 mit keiner spürbaren Senkung der Inflationsrate (+7,4%) zu rechnen ist, und erwarten mit einem sinkenden Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 0,2% eine Rezession für Deutschland.
Gaspreisbremse für die Industrie
Um insbesondere der Inflation im Energie-Bereich Herr zu werden, hat die Bundesregierung Gesetzentwürfe für die Strom- und Gaspreisbremse für Haushalte und Wirtschaft beschlossen. Demnach erhalten Industriekunden ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021, auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.
CO2-Steuer
2021 startete das CO2-Emissionshandelssystem (EHS) als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Unternehmen werden zum Erwerb von Zertifikaten für Verschmutzungsrechte verpflichtet und geben diese Kosten in Form steigender Preise an ihre Kunden weiter.
Aktuell liegt die Abgabe bei 30,- Euro je Tonne CO2 und würde nach ursprünglichem Plan zum Jahreswechsel die nächste Stufe erreichen. Aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung jedoch beschlossen, die geplante Steuererhöhung für das Jahr 2023 auszusetzen, so dass die nächste Anhebung erst wieder zum 01.01.2024 auf dann 35,- Euro je Tonne erfolgen wird.
Mindestlohn
Im Oktober wurde der allgemeine flächendeckende Mindestlohn deutschlandweit auf 12,- Euro anhoben. Eine weitere Erhöhung wird frühestens zum 01. Januar 2024 stattfinden.
Darüber unabhängig sind in einzelnen Branchen Anhebungen der derzeitigen Mindestlöhne für das kommende Jahr vorgesehen. Im Dachdeckerhandwerk steigt der Branchenmindestlohn auf 13,30 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeitnehmer:innen bzw. auf 14,80 Euro für Gesellinnen und Gesellen. Das Elektrohandwerk erhöht zum 01.01.2023 den Mindestlohn auf zukünftig 13,95 Euro. Auch Pflegekräfte dürfen sich über eine Erhöhung freuen: Ab Mai 2023 beträgt der Mindestlohn für ungelernte Pfleger:innen 13,90 Euro je Stunde, für Kräfte mit 1-jähriger Ausbildung 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro.
Innovationsprämie / Umweltbonus (eMobilität)
Die Förderung von Plug-In-Hybriden im Rahmen der Innovationsprämie entfällt ab 2023 komplett, während die Prämie für batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge auf in Summe 4.500 Euro bis 6.750 Euro (abhängig vom Netto-Listenpreis) sinkt. Ab September 2023 wird diese Förderung zudem auf Privatpersonen beschränkt. Bereits jetzt ist eine weitere Reduzierung bzw. Einschränkung der Innovationsprämie ab 2024 bekannt. Steuervorteile bei der Dienstwagen-Regelung bleiben bis auf weiteres bestehen.
Krankenkassenbeiträge
Im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes steigen im kommenden Jahr die Krankenkassenbeiträge deutlich von aktuell 14 bis 14,6 Prozent auf im Durchschnitt 16,2 Prozent des Bruttolohns. Dies werden nicht nur Arbeitnehmer durch ein geringeres Netto im Geldbeutel zu spüren bekommen. Auch erhöhen sich hierdurch die Personalnebenkosten der Unternehmen.
Was auch immer 2023 auf uns zukommen mag, geplant oder ungeplant: Wir freuen uns auf gute Kontakte, spannende Projekte, zu lösende Herausforderungen und mehr. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen an dieser Stelle ein gutes und erfolgreiches neues Jahr!
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