

Jessica Murawski
Was ändert sich im Jahr 2022?
2021 war weiterhin geprägt von der Corona-Pandemie und einmal mehr endete das Jahr in einer ungewissen Zeit und mit der Hoffnung auf eine nachhaltige Besserung der Lage im neuen Jahr.
Neben Hoffnungen gibt es aber auch Dinge, die fixiert sind und auf die man sich vorbereiten kann. Wie auch in den Vorjahren möchten wir Sie an dieser Stelle über die Neuerungen informieren, die das Jahr 2022 mit sich bringen wird und die dabei Effekte auf Ihre Arbeit in Einkauf und Supply Chain haben können.
Die EEG-Umlage sinkt
Die EEG-Umlage sinkt zum 01. Januar 2022 von bisher 6,5 auf nun 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom – dem niedrigsten Wert seit 10 Jahren. Generell plant die neue Ampel-Koalition die Abschaffung der EEG-Umlage bis 2023. Ob es zu sinkenden Strompreise aufgrund der niedrigeren EEG-Umlage kommen wird, bleibt abzuwarten. Diese waren zuletzt stark gestiegen.
Dafür ziehen die Kraftstoffpreise moderat an
Mit Beginn des neuen Jahres tritt die nächste Stufe der CO2-Abgabe im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in Kraft. Der Preis je Tonne steigt von 25,- auf 30,- Euro. Diese Erhöhung wird sich auf die Kraftstoffpreise auswirken, allerdings in geringerem Ausmaß als zum letzten Jahreswechsel. Der ADAC rechnet mit einer Verteuerung von ca. 1,5 Cent je Liter für Diesel und Benzin. Bis 2025 ist eine Steigerung auf 55,- Euro die Tonne CO2 geplant.
Der Mindestlohn steigt
Erneut steigt auch im Jahr 2022 der gesetzliche Mindestlohn von zuletzt 9,60 Euro auf 9,82 Euro je Stunde. Ab Juli wird er – so der aktuelle Plan – ein weiteres Mal angehoben auf dann 10,45 Euro. Wann die von den Ampelparteien im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung auf 12,- Euro kommt, ist indes noch ungewiss, wenngleich Arbeitsminister Hubertus Heil hier zuletzt Druck für eine baldige Umsetzung machte.
Auch in einzelnen Branchen sind Erhöhungen der Mindestlohn-Sätze geplant: Ungelernte Dachdecker erhalten nun mindestens 13,- Euro die Stunde, Gesellinnen und Gesellen 14,50 Euro. Im Elektrohandwerk ist eine Erhöhung ab Januar 2022 vorgesehen auf 12,90 Euro. Der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung steigt von derzeit 11,11 Euro die Stunde auf 11,55 Euro, der für Steinmetze und Steinbildhauer:innen ab August auf 13,35 Euro. Für Gerüstbauer:innen ist ein Anstieg des Mindestlohns auf 12,85 Euro ab Oktober 2022 geplant. Weiterhin dürfen sich auch Pfleger:innen sowie Zeitarbeitskräfte auf steigende Löhne freuen.
Neue Vergabegrenzen treten in Kraft
Mit Jahreswechsel gelten im Vergaberecht neue, leicht erhöhte EU-Schwellenwerte, welche für alle Vergabeverfahren in Kraft treten, die ab 2022 eingeleitet werden. Ihre Gültigkeit ist begrenzt bis zum 31.12.2023. Sie lauten (netto ohne Umsatzsteuer):
- Bauaufträge (alle Bereiche): 5.382.000 Euro statt bisher 5.350.000 Euro
- Konzessionen (alle Bereiche): 5.382.000 Euro statt bisher 5.350.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentrale Regierungsbehörden: 140.000 Euro statt bisher 139.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge übrige öffentliche Auftraggeber: 215.000 Euro statt bisher 214.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 431.000 Euro statt bisher 428.000 Euro
Innovationsprämie zur Förderung von E-Mobilität bleibt bestehen
Im Rahmen der Corona-Pandemie hatte der damalige Koalitionsausschuss im Juni 2020 die Einführung der sogenannten Innovationsprämie umgesetzt, die den Bundesanteil am Umweltbonus beim Kauf von Elektrofahrzeugen bzw. Plug-In-Hybriden verdoppelt. Ursprünglich war diese Prämie auf den 31. Dezember 2021 befristet. Mitte Dezember 2021 bestätigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) in einer offiziellen Pressemitteilung die Verlängerung der Innovationsprämie in unveränderter Form bis Ende 2022. Ab 2023 ist dann eine neue Ausrichtung der Förderung mit strengeren Regeln, insb. für Hybrid-Fahrzeuge geplant.
Deutsche Post und DHL erhalten mehr Geld
Zum 01. Januar 2022 erhöht die Deutsche Post angesichts steigender Löhne und Kosten ihre Portopreise. Der Versand von Standard-, Kompakt- Groß- und Maxibriefen verteuert sich damit um jeweils 5 Cent. Auch für Bücher- und Warensendungen sowie Einschreiben fallen steigende Kosten an.
Ebenfalls angekündigt ist eine Verteuerung des Paketversand durch DHL.
Vorbereitung auf die Umsetzung des Lieferkettengesetzes laufen
Zuletzt nutzen wir die Gelegenheit, um an eine Änderung zu erinnern, die Ihnen allen mittlerweile bekannt sein wird und die auch nur indirekt das kommende Jahr betrifft: Wie berichtet wurde im abgelaufenen Jahr das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (kurz: „Lieferkettengesetz“) verabschiedet, welches ab 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter bzw. ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern in Kraft tritt. Zwar bleiben hier also noch mindestens 12 Monate Zeit für die Unternehmen, nichtsdestotrotz gilt es bereits jetzt, die Weichen für die Umsetzung des Gesetztes zu stellen.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2022. Bleiben Sie gesund!
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