Lieferkettengesetz

Verbindliches Lieferkettengesetz auf EU-Ebene ab 2021?

So wappnen sich moderne Einkaufs- und Supply Chain- Verantwortliche

Die deutsche Bundesregierung will eine EU-weite Einführung eines Lieferkettengesetzes zu einem Schwerpunkt ihrer EU-Ratspräsidentschaft ab Sommer 2020 machen. Aber wofür steht das Lieferkettengesetz? Viele deutsche und europäische Unternehmen hätten Nachholbedarf beim konsequenten Nachweis hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten in ihren internationalen Einkaufs- und Supply Chain- Netzwerken. Zu diesem Urteil kommt eine Studie der internationalen Menschenrechtsorganisation Business & Human Rights Resource Centre und der Zürcher Hochschule (ZHAW School of Management and Law).

Vorgeschriebene Transparenz durch das Lieferkettengesetz auf EU-Ebene wird kommen

Seit Jahren wird in Deutschland bereits ein Gesetz zur konsequenten Einhaltung von Menschenrechten auf jeder Station weltweiter Lieferketten diskutiert. Nun soll es, mit Zustimmung der EU-Kommission, auch auf EU-Ebene kurzfristig eingeführt werden. Ziel ist es, dass Unternehmen gesetzlich zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards innerhalb ihrer internationalen Supply Chain verpflichtet werden. Insbesondere die Verhinderung von Kinderarbeit, die leider immer noch viel zu oft Teil von globalen Supply Chains ist, würde hierdurch eine enorme Stärkung erfahren. Außerdem gibt es zusätzlich Bestrebungen sie für solche Schäden in dem Zusammenhang haftbar zu machen, die mit angemessener Sorgfalt vermeidbar gewesen wären.

Der Blick ins Ausland zeigt, dass es in zahlreichen Ländern (u. a. USA, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden) bereits Gesetze hinsichtlich der Einhaltung transparenter Lieferketten und somit gegen Kinderarbeit, moderne Sklaverei und für die Achtung der Menschenrechte gibt. Die Wahrscheinlichkeit ist daher hoch, dass auch in Deutschland und in der gesamten EU ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wird.

Lieferkettengesetz – Gesetzliche Vorgaben als Wettbewerbsvorteil

Industrie- und Arbeitgeberverbände befürchteten in der Vergangenheit – je nach Ausgestaltung der gesetzlichen Anforderungen – erhebliche Einbußen bei der Wettbewerbsfähigkeit, exorbitanten Aufwand und damit enorme Kosten. Mittlerweile mehren sich aber auch aus dieser Ecke die Stimmen, die einer Einführung positiv gegenüberstehen, wenn sie einheitlich in der EU ausgestaltet ist.

Aus unserer Sicht ergibt sich mit diesem Thema, wenn es proaktiv angegangen wird, vielmehr eine große Chance für bereits heute verantwortungsbewusst handelnde und im Einkauf und der Supply Chain methodisch gut aufgestellte Unternehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung würde einen weiteren Wettbewerbsvorteil gegenüber unlauter agierenden Unternehmen bedeuten. Alle Marktteilnehmer wären dann gesetzlich dazu verpflichtet, sich nicht nur im Inland, sondern auch im internationalen Kontext und insbesondere in ihrem Einkaufsverhalten an Menschenrechte und Umweltstandards zu halten und entsprechende Dokumentationen vorzuhalten.

In Zeiten intensiver Diskussionen und wachsender Sensibilität für gesellschaftliche Verantwortung, können Unternehmen, die sich bereits nachweislich für Menschenrechte und Umwelt in ihrem Einkaufsverhalten engagieren, zudem weitere wirtschaftliche Vorteile daraus ziehen. So kann es für sie leichter sein, Investoren zu gewinnen, in sogenannte „faire Fonds“ aufgenommen werden oder leichter qualifizierte Mitarbeiter rekrutieren, die sich bewusst für einen Arbeitgeber entscheiden, mit dessen Wertekanon sie sich selber identifizieren können. Auch sorgt ein solches Engagement vor allem für ein größeres Vertrauen auf Konsumentenseite.

Die notwendige Methodik haben moderne Einkaufs- und Supply Chain- Manager an Bord – in unterschiedlichen Toolboxen

Für modern aufgestellte Einkaufs- und Supply Chain Manager ist das Themakein wirklich neues. Bereits heute müssen sie mit existierenden Anforderungen durch internationale Compliance-Normen und Vorschriften, wie u. a. internationalen Anti-Korruptionsgesetzen, Anti-Geldwäsche-Richtlinien, Anti-Terrorgesetzen oder Bestimmungen zu Konfliktmineralien oder der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der veröffentlichten Finanzdaten umgehen. Hier gibt es also bereits eine bestehende Toolbox – bzw. mehrere verschiedene Toolboxen im Rahmen des Lieferantenmanagements.

Prävention durch integriertes, qualifiziertes Lieferantenmanagement

Es gilt, diese Toolboxen zu konsolidieren, systematisch und vor allem zielgerichtet in qualifizierte Lieferantenmanagement-Routinen (Richtlinien, Kompetenzen, Erhebungsmethoden, DueDiligence-Verfahren, Verträge, Korrekturmechaniken etc.) zu überführen.

Um den befürchteten Mehraufwand und hohe Prozesskosten zu vermeiden, finden sich eine Reihe von Dienstleistern und Lösungsanbietern, die mit smarten Lösungen in der Lage sind, den Management-Aufwand zu reduzieren und das Verfahren revisionssicher und transparent zu dokumentieren.

Sind Ihre Werkzeugkisten sortiert?

Als ADCONIA beraten wir unsere Kunden mit den Erfahrungen aus über 300 Projekten aus mehr als 25 Jahren – in Fragen rund um die Supply Chain und die Digitalisierung von Prozessen. Unser Ziel ist dabei stets die Steigerung des Ergebnisbeitrags des Einkaufs durch Kostenreduktion, Prozessautomatisierung oder die Qualifizierung des Einkaufsteams. Durch eine frühe Umsetzung der anstehenden Änderungen durch ein Lieferkettengesetz, können Kosten und Aufwände drastisch reduziert werden. Gleichzeitig steigt der Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen, die sich erst „auf gesetzlichen Druck hin“ mit diesem Thema gezwungenen Maßen beschäftigen werden.

Gerne beraten wir auch Sie bei der Entwicklung, Umsetzung und Digitalisierung des Management-Prozesses für die Transparenz Ihrer Lieferketten.

 

Gregor van Ackeren

Managing Director, ADCONIA GmbH

Tim Rohweder

Partner, ADCONIA GmbH