Optimierung Indirekter Kosten (3/8): Handlungsfeld Finanzstrom

Mit der steigenden Anzahl eher pessimistischer Prognosen für das Wirtschaftswachstum in 2019 (u. a. OECD, IWF, Wirtschaftsweisen, IDW) setzen die Unternehmenslenker die Optimierung Indirekter Kosten wieder auf die Agenda.

Zur Umsetzung dieser Anforderung durch den Procurement Manager existieren in der Praxis zahlreiche Ansatzpunkte zur Ermittlung von Optimierungshebeln, die wir in unserem Beratungsalltag in acht Handlungsfelder zusammengefasst haben.

Im vorhergehenden Beitrag zum Handlungsfeld „Anbindung“ hatten wir gezeigt, wie sich auch Sachkostenpotenziale durch Optimierung der Lieferantenanbindungen heben lassen.

Der vorliegende dritte Beitrag unserer Reihe beschäftigt sich nun mit den Einsparpotenzialen, die aus der Optimierung des Finanzstroms resultieren.

Wie auch die Anbindung der Lieferanten bietet sich die Optimierung des Finanzstroms im Zuge einer Marktinitiative und der damit einhergehenden Neuausrichtung der grundlegenden Rahmenbedingungen der Lieferantenbeziehung an.

Zahlungskonditionen und Abrechnungsverfahren vereinbaren

Und ebenso lassen sich durch die gezielte Vereinbarung von z. B. Zahlungskonditionen und Abrechnungsverfahren nicht unwesentliche Einsparungen bei den Materialkosten realisieren.

Eine gut verhandelte Skontokondition nutzt beispielsweise nur dann etwas, wenn das Zahlungsziel so gewählt ist, dass das Skonto auch gezogen werden kann. Ist der Zeitraum für den internen Lauf der Rechnung inkl. Rechnungsprüfung und Freigabe zzgl. Anweisung und Ausführung der Zahlung länger als das Zahlungsziel, ist eine noch so gut verhandelte Skontokondition absolut wertlos.

Vor der Verhandlung der Zahlungskondition ist daher in jedem Falle vorab mit der Fachabteilung der interne Zeitbedarf für die Rechnungsabwicklung bis hin zur Zahlung zu klären.

Ein weiterer Ansatz zur Erzielung eines reduzierten Preisniveaus kann die Gewährung des Bankeinzuges für ausgewählte Lieferpartner sein. Unabhängig vom Zahlungsziel stellt diese Praxis für den Lieferanten unter Umständen einen Vorteil dar, der nochmals separat mit einem kleinen Preisabschlag honoriert werden sollte.

Umstellung auf Gutschriftverfahren

Eine etwas umfangreichere und daher mit in der Regel für beide Seiten etwas längerem Vorlauf versehene Maßnahme ist die Umstellung auf das Gutschriftverfahren. Der Entfall von Lieferantenrechnungen und deren Ersatz durch Gutschriften (insbes. Sammelgutschriften) des Kunden bringt eine Reihe von Vorteilen für beide Seiten, erfordert allerdings reibungslos funktionierende Prozesse und ein gewisses Maß an infrastruktureller Unterstützung. Ist all dies sowie eine Vertrauensbasis unter den Partnern gegeben, so steht der Umsetzung nichts mehr im Wege. Die Prozesskosten lassen sich auf beiden Seiten in erheblichem Maße senken, so dass sich dieser Prozesskostenvorteil des Zulieferers mittelfristig auf jeden Fall auch im Materialpreisniveau des Kunden bemerkbar machen sollte. Hier ist dann wieder das einkäuferische Verhandlungsgeschick dafür entscheidend, wie stark der Effekt auf die Einkaufspreise durchschlägt.

Als Adconia GmbH beraten wir unsere Kunden mit den Erfahrungen aus über 200 Projekten aus mehr als 15 Jahren – in Fragen rund um Einkauf, Supply Chain und die Digitalisierung von Prozessen. Unser Ziel ist dabei stets die Steigerung des Ergebnisbeitrags des Einkaufs durch Kostenreduktion, Prozessautomatisierung oder die Qualifizierung des Einkaufsteams.

Mit entsprechend breitem Erfahrungsschatz, exakter Kenntnis des Einkaufsalltags und hoher Professionalität führen unsere Berater Fortbildungsmaßnahmen auf Augenhöhe durch. Dies tun wir – je nach Anforderung – sowohl als Sparringspartner für Fach- und Führungskräfte mit langjähriger Erfahrung als auch als Trainer für gestandene Einkaufsprofis und Young Professionals.

 

Tim Rohweder

Partner, ADCONIA GmbH (Oberhausen)